Heizungszuschuss-Rechner
Nach drei Fragen zeigt der Heizungszuschuss-Rechner, wie hoch der Heizungszuschuss der KfW für Ihre neue Heizung ist.
Nach drei kurzen Fragen zeigen wir Ihnen den Euro-Betrag Ihres Zuschusses.
Der Rechner stützt sich auf das KfW-Merkblatt 458, also auf die offiziellen Regeln zum Heizungszuschuss. Allein die staatliche Förderbank KfW entscheidet darüber, ob Sie etwas bekommen und wie viel.
Angebot mit Bestätigung zum Antrag anfordern
Bevor Sie den Zuschuss beantragen, braucht die KfW ein Angebot und die Bestätigung zum Antrag von einem Fachbetrieb. Wir geben Ihre Anfrage an einen Heizungsfachbetrieb aus Ihrer Region weiter, der beides für Sie erstellt. Kostenlos und unverbindlich.
Der Heizungszuschuss in vier Zahlen
- 30 %
- bekommt jeder für eine neue klimafreundliche Heizung, etwa eine Wärmepumpe. Die KfW nennt das Grundförderung.
- 70 %
- zahlt die KfW höchstens, auch mit allen Boni. Bei einem Einkommen bis 30.000 € im Jahr sind bis zu 80 % möglich.
- 19.600 €
- gibt es von der KfW maximal für ein Einfamilienhaus, das entspricht 70 % von 28.000 € an Kosten. Bei 80 % liegt der Höchstbetrag bei 22.400 €.
- 16 %
- Bonus für den Tausch einer alten Öl-, Kohle- oder Gasheizung, wenn Sie den Antrag bis zum 31.01.2027 stellen. Danach wird er kleiner.
Wer welchen Teil bekommt
| Teil der Förderung | Wer ihn bekommt | Anteil |
|---|---|---|
| Grundförderung | Alle, die eine neue klimafreundliche Heizung einbauen, auch wenn sie das Haus vermieten | 30 % |
| Bonus für die alte Heizung | Sie wohnen selbst im Haus und tauschen eine Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung (Stromheizung mit Speicheröfen) aus. Gas-, Holz- und Pelletheizungen zählen ab 20 Jahren. Eine Gasheizung für nur eine Wohnung zählt immer | 16 % |
| Bonus bei kleinem Einkommen | Sie leben selbst im Haus, und Ihr Haushalt hat höchstens 50.000 € Einkommen im Jahr | 10 % bis 40 % |
| Alle Teile zusammen | Die KfW zahlt nie mehr, selbst wenn die einzelnen Teile zusammengerechnet mehr ergeben. Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 30.000 € jährlich liegt die Obergrenze bei 80 % | höchstens 70 % |
| Zuschuss im Einfamilienhaus | Das gilt, sobald die Kosten der neuen Heizung bei 28.000 € oder darüber liegen. Bei 80 % ergibt das 22.400 € | höchstens 19.600 € |
Wie das Einkommen den Einkommensbonus beeinflusst
- Einkommen bis 30.000 €40 %
- bis 40.000 €30 %
- bis 50.000 €10 %
Das zu versteuernde Einkommen Ihres Haushalts ist gemeint, und zwar so, wie es im Steuerbescheid steht. Wohnt bei Ihnen wenigstens ein Kind unter 18, erhöht sich jede Grenze um 10.000 €. Wer heute einen Antrag stellt, erhält keinen zusätzlichen Bonus mehr allein für eine Wärmepumpe.
So sinkt der Bonus für die alte Heizung
- bis 31.01.202716 %
- ab 01.02.202712 %
- ab 01.08.20278 %
- ab 01.02.20284 %
- ab 01.08.20280 %
Es zählt der Tag, an dem Sie den Antrag stellen: Wer früher beantragt, bekommt mehr Geld. Bei der KfW heißt dieser Bonus Klimageschwindigkeitsbonus, weil er den schnellen Tausch belohnt.
Welche Förderung Ihr Bundesland zur KfW dazugibt
Für die neue Heizung gibt es eigene Programme in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Dazu kommen fünf Städte: Göttingen, München, Stuttgart, Tübingen und Würzburg. Einige Programme zahlen einen Zuschuss, andere bieten einen günstigen Kredit. Die Übersicht zeigt Ihnen jedes Programm und auch, wo Sie den Antrag stellen.
Zu den Programmen der Länder und StädteSo stellen Sie den Antrag richtig
- Angebot einholen und Bestätigung besorgen. Eine Heizungsfirma, in der Fördersprache Fachbetrieb genannt, schreibt Ihnen das Angebot. Auch die Bestätigung zum Antrag füllt sie aus, ein KfW-Formular mit der geplanten Heizung und den Kosten. Fehlt dieses Formular, können Sie keinen Antrag stellen.
- Vertrag mit einer Bedingung unterschreiben. Darin muss stehen, dass er erst mit der Zusage der KfW gilt oder mit einer Ablehnung endet. Fehlt diese Bedingung, gilt der Vertrag bereits als Anfang der Arbeiten.
- Antrag stellen. Das machen Sie selbst online in Meine KfW, dem Kundenportal der KfW.
- Erst dann einbauen lassen. Wer vorher anfängt, bekommt keinen Zuschuss. Die KfW gibt ihr Geld nur für Arbeiten, die noch nicht begonnen haben.
Pflichten nach dem Heizungsgesetz
Das Heizungsgesetz verlangt seit dem 29.07.2026 nicht mehr, dass eine neue Heizung zu 65 % aus Sonne, Luft, Erdwärme oder Holz Wärme gewinnt. Dies steht im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226. Bauen Sie jetzt noch eine Gas- oder Ölheizung ein, müssen Sie ab 2029 Schritt für Schritt etwas Brennstoff aus Pflanzen verwenden, zum Beispiel Biogas.
